Fischereiregeln Bucht09

·         Das Fischen ist auf der ganzen Anlage erlaubt. Ausgenommen innerhalb des Schongebietes/Badebereich, welches durch Bojen abgegrenzt ist. Das Befischen oder Befahren des Schongebietes ist ausnahmslos untersagt!

·         Das Auslegen der Ruten ist nur innerhalb der gebuchten Plätze und bis max. 10 Meter an die Grenzlinien erlaubt. Die Grenzlinien der Plätze können aus der Homepage entnommen werden.

·         Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. Eine 4 Rute kann gegen Aufpreis gebucht werden.

·         Abhakmatten, Kescher (mind. 42“ bzw. 105cm sowie feinmaschig) sowie Wiegeschlingen (mind. 1.10m) müssen selbst mitgebracht werden.

·         H Bojen dürfen lediglich als Hilfsmittel zum Auslegen der Ruten verwendet werden und müssen unmittelbar danach wieder aus dem Wasser entfernt werden. Stabbojen dürfen verwendet und im Wasser bleiben.

·         Es muss eine min. 20m lange monofile Schlagschnur verwendet werden.

·         Es dürfen keine Fische entnommen werden.

·         Nachtfischen ist erlaubt.

·         Fische dürfen nach dem Fang nicht in das Boot gehoben werden, sondern müssen im Kescher/Wiegeschlinge an das Ufer gebracht werden.

·         Fische dürfen nicht auf den Bauch gelegt werden.

·         Geflochtene Schnüre sind verboten.

·         Schnurstärke mind. 0,30 mm.

·         Offenes Feuer ist nur in Griller oder Feuertassen erlaubt.

·         Klinikum zur Desinfektion ist vorgeschrieben.

·         Ein Leader mit einer Mindestlänge von 30 cm muss verwendet werden.

·         Auslegen und Drillen ist mit dem Boot erlaubt.

·         Elektrofutterboote sind verboten.

·         Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden, sprich nur auf Grund ausgelegt werden.

·         Das Schwimmerfischen/Feedern ist ausnahmslos verboten.

·         Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.

·         E-Motor und Echolot sind erlaubt. (Revier des Nachbarn Beachtung schenken)

·         Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen.

·         Raubfische sind ganzjährig geschont.

·         Bitte den Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen.

·         Auf Verlangen ist eine Fischkarte vorzuweisen.

·         Den Anweisungen des Aufsehers ist Folge zu leisten.

·         Auf Grund eines Bescheides (AMT DER STEIRISCHEN LANDESREGIERUNG RECHTSABTEILUNG 3) ist das Anfüttern mit Elektrobooten und anderen Hilfsmitteln verboten.

·         Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird die Fischerlaubnis sofort (ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der Besitzer behält Sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor.

·         Platzwechsel ist jeweils um 11:00 Vormittag

 

·         Am Container ist eine Schlüsselsafe angebracht. Die Nummer des Schlüsselsafes ist "2017".
Hier sind alle notwendigen Schlüssel für WC/Dusche und Schranken enthalten.