Fischereiregeln Bucht09
· Das Fischen ist auf der ganzen Anlage erlaubt. Ausgenommen innerhalb des Schongebietes/Badebereich, welches durch Bojen abgegrenzt ist. Das Befischen oder Befahren des Schongebietes ist ausnahmslos untersagt!
· Das Auslegen der Ruten ist nur innerhalb der gebuchten Plätze und bis max. 10 Meter an die Grenzlinien erlaubt. Die Grenzlinien der Plätze können aus der Homepage entnommen werden.
· Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. Eine 4 Rute kann gegen Aufpreis gebucht werden.
· Abhakmatten, Kescher (mind. 42“ bzw. 105cm sowie feinmaschig) sowie Wiegeschlingen (mind. 1.10m) müssen selbst mitgebracht werden.
· H Bojen dürfen lediglich als Hilfsmittel zum Auslegen der Ruten verwendet werden und müssen unmittelbar danach wieder aus dem Wasser entfernt werden. Stabbojen dürfen verwendet und im Wasser bleiben.
· Es muss eine min. 20m lange monofile Schlagschnur verwendet werden.
· Es dürfen keine Fische entnommen werden.
· Nachtfischen ist erlaubt.
· Fische dürfen nach dem Fang nicht in das Boot gehoben werden, sondern müssen im Kescher/Wiegeschlinge an das Ufer gebracht werden.
· Fische dürfen nicht auf den Bauch gelegt werden.
· Geflochtene Schnüre sind verboten.
· Schnurstärke mind. 0,30 mm.
· Offenes Feuer ist nur in Griller oder Feuertassen erlaubt.
· Klinikum zur Desinfektion ist vorgeschrieben.
· Ein Leader mit einer Mindestlänge von 30 cm muss verwendet werden.
· Auslegen und Drillen ist mit dem Boot erlaubt.
· Elektrofutterboote sind verboten.
· Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden, sprich nur auf Grund ausgelegt werden.
· Das Schwimmerfischen/Feedern ist ausnahmslos verboten.
· Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.
· E-Motor und Echolot sind erlaubt. (Revier des Nachbarn Beachtung schenken)
· Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen.
· Raubfische sind ganzjährig geschont.
· Bitte den Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen.
· Auf Verlangen ist eine Fischkarte vorzuweisen.
· Den Anweisungen des Aufsehers ist Folge zu leisten.
· Auf Grund eines Bescheides (AMT DER STEIRISCHEN LANDESREGIERUNG RECHTSABTEILUNG 3) ist das Anfüttern mit Elektrobooten und anderen Hilfsmitteln verboten.
· Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird die Fischerlaubnis sofort (ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der Besitzer behält Sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor.
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Platzwechsel ist jeweils um 11:00 Vormittag
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Am Container ist eine Schlüsselsafe angebracht. Die Nummer des Schlüsselsafes ist "2017".
Hier sind alle notwendigen Schlüssel für WC/Dusche und Schranken enthalten.