Regeln

See1

Ergänzung zu den bestehenden Regeln, wegen des COVID 19 Virus.

 

1.  Es darf am See kein Besuch empfangen werden. 

2.  Sollten Sie eine Begleitperson mitbringen, muss eine Kopie des Meldezettels mitgeführt werden wo ersichtlich ist, dass Sie im gleichen Haushalt leben. 

3.  Ein Zusammensitzen oder ähnliches mit anderen Fischern oder Personen am See ist untersagt.

4.  Auf dem WC steht Ihnen ein Desinfektionsmittel zur Verfügung. 

5.  Das Betreten eines anderen Angelplatzes als der reservierte, ist untersagt. 

6.  Bei Missachtung werden Sie des Platzes verwiesen.

 

 

Gültig bis auf Wiederruf!

 

 

BUCHT09

Gültig für See1 sowie See2

 

Abhakmatten,Kescher(mind. 42“ bzw 105cm sowie feinmaschig) sowie Wiegeschlingen(mind 1.10m) 

müssen selber mitgebracht werden.

Folgende Bauarten für Abhakmatten sind erlaubt:

Nash Monster Air Cradle

Fox Carpmaster Unhooking XL Cradel

AVID Safeguard Any Level Unhooking Mat XL

oder Matten gleicher Bauart  sowie Ausstattung anderer Hersteller. 

Bei Bedarf können Matten, Kescher und Wiegeschlinge für 10€ je Tag ausgeliehen werden. (Jedoch erst nach vorheriger Anmeldung)  

. In der Zeit von 15 Juni bis einschließlich 15 September ist das fotografieren der Fische nur im Wasser gestattet. 

H Bojen sind ausnahmslos verboten sowie jede weitere Art von Bojen mit einem Schnursystem.

Stabbojen dürfen verwenden werden. 

.Es muss eine min. 20m lange Schlagschnur verwendet werden. 

.Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. .Es dürfen keine Fische entnommen werden.

.Wo Fischen erlaubt ist, ist auf einem Beiblatt ersichtlich. Nachtfischen ist erlaubt.

.Es darf gefischt werden, solange die Anlage eisfrei ist.

.Fische dürfen nur kniend und in Bodennähe fotografiert werden. (Verletzungsgefahr)

.Zum Abhaken müssen ausnahmslos die vorgeschriebenen Abhakmatten, Kescher und Wiegeschlingen

verwendet werden.

.Fische dürfen nach dem Fang nicht in das Boot gehoben werden sondern müssen im Kescher am

Spiegel an das Ufer gebracht werden.

.Fische dürfen nicht auf den Bauch gelegt werden. .Geflochtene Schnüre sind verboten. .Schnurstärke mind. 0,30 mm.

.Offenes Feuer ist in Grillern oder Feuertassen erlaubt.

.Fischen ist nur innerhalb des gebuchten Sektors gestattet.

.Während des Badebetriebes müssen die Hauptschnüre abgesenkt werden.

.In den Monaten Juli sowie August ist das Setzten von Kippstangen auf eigene Gefahr erlaubt.

.Das Einsacken und Hältern von Fischen ist ausnahmslos verboten. .Klinikum zur Desinfektion ist vorgeschrieben.

.Ein Silicon-Schlauch oder Lead Core mit einer Mindestlänge von 30 cm muss verwendet werden.

.Auslegen und Drillen ist mit dem Boot erlaubt. .Elektrofutterboote sind verboten.

.Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden, sprich nur auf Grund ausgelegt werden.

.Das Schwimmerfischen ist ausnahmslos verboten.

.Hakengröße 1 und 2 sind verboten.

.Partikel dürfen nur im gekochten Zustand verwendet werden.

.Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.

.E-Motor und Echolot sind erlaubt. (Revier des Nachbarn Beachtung schenken)

.Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen.

.Raubfische sind ganzjährig geschont.

.Bitte den Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen.

.Auf Verlangen ist eine Fischkarte vorzuweisen.

.Den Anweisungen des Aufsehers ist Folge zu leisten.

.Auf Grund eines Bescheides (AMT DER STEIRISCHEN LANDESREGIERUNG

RECHTSABTEILUNG 3) ist das Anfüttern mit Elektrobooten und anderen Hilfsmitteln verboten.

.Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird die

Fischerlaubnis sofort (ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der Besitzer behält

sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor.

See2

SEE2 in der Zeit vom 14-17.09.2020 geschlossen!

. In der Zeit von 15 Juni bis einschließlich 15 September ist das fotografieren der Fische nur im Wasser gestattet. 

 H Bojen sind ausnahmslos verboten sowie jede weitere Art von Bojen mit einem Schnursystem.

Stabbojen dürfen verwenden werden. 

.Es dürfen keine Fische entnommen werden. .Es darf mit 3 Ruten gefischt werden. .Nachtfischen ist erlaubt.

.Es darf gefischt werden, solange die Anlage eisfrei ist.

.Fische dürfen nur kniend und in Bodennähe fotografiert werden. (Verletzungsgefahr)

.Zum Abhaken müssen ausnahmslos die vorgeschriebenen Abhakmatten, Kescher und Wiegeschlingen

verwendet werden.

 

.Fische dürfen nicht auf den Bauch gelegt werden.

.Geflochtene Schnüre sind verboten.Schnurstärke mind. 0,30 mm.

.Offenes Feuer ist in Grillern oder Feuertassen erlaubt.

.Das Einsacken und Hältern von Fischen ist ausnahmslos verboten.

.Klinikum zur Desinfektion ist vorgeschrieben.

.Ein Silicon-Schlauch oder Lead Core mit einer Mindestlänge von 30 cm muss verwendet werden.

.Futterbotte sind verboten.

.Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden, sprich nur auf Grund ausgelegt werden.

.Hakengröße 1 und 2 sind verboten.

.Partikel dürfen nur im gekochten Zustand verwendet werden.

.Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.

.Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angeln einzuziehen.

.Bitte den Müll ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Containern entsorgen.

.Auf Verlangen ist eine Fischkarte vorzuweisen.

.Den Anweisungen des Aufsehers ist Folge zu leisten.

.Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird

die Fischerlaubnis sofort (ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der

Besitzer behält sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor!

.Auf Grund eines Bescheides (AMT DER STEIRISCHEN LANDESREGIERUNG

RECHTSABTEILUNG 3) ist das Anfüttern mit Elektrobooten und anderen Hilfsmitteln verboten.

Raubfische sind ganzjährig geschont.